Perlen vom Bodensee » Wie weit darf der Schiedsrichter gehen?
Perlen vom Bodensee

13.07.2019 - 21:11 von Klaus Steffan


Wir sehen einen unerhörten Eingriff in die Privat- und Intimsphäre eines Menschen.
Vielleicht sogar mehrerer Menschen. Wer weiß, über wie viele Toilettenwände der Schiedsrichter schauen musste, bis er die Kabine gefunden hatte, in der der Verdächtige saß? Oder war eine feste Kamera installiert, die über Stunden Menschen auf der Toilette filmte, bis dieses Bild aufgenommen war?

Solche heimlichen Aufnahmen anzufertigen und zu verbreiten, ist eine Straftat, für die der Täter bis zu ein Jahr ins Gefängnis geht.

Gut gegen Böse? So einfach ist das nicht.
Wir ziehen den Hut und verbeugen uns vor chess24, die in ihrer ersten Berichterstattung das Foto nicht veröffentlicht haben, obwohl es bereits im Internet kursierte. Die Verlockung, einen solchen Aufreger zu zeigen, muss groß gewesen sein. Aber erst später, als andere Medien dieser Verlockung erlegen waren, hat chess24 das Bild nachträglich in seinen Artikel eingebaut. Mittlerweile hat es jeder gesehen.
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